FAQ · KI-Verträge und Beschaffung

Ist es hinnehmbar, die Haftung in KI-Verträgen auf die „gezahlten Entgelte“ zu begrenzen?

Das kommt darauf an; die Begrenzung der Haftung auf die gezahlten Entgelte ist am Markt zwar verbreitet, sie bei kritischen Prozessen allein hinzunehmen ist jedoch bedenklich, weil der mögl…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · KI-Verträge und Beschaffung
Kurze Antwort

Bei kritischen Prozessen nein — das Schadenspotenzial ist ein Vielfaches des Entgelts. Der Ausgleich gelingt über gestufte Obergrenzen, eine Versicherungspflicht und Schwellen für die menschliche Freigabe.

Das kommt darauf an; die Begrenzung der Haftung auf die gezahlten Entgelte ist am Markt zwar verbreitet, sie bei kritischen Prozessen allein hinzunehmen ist jedoch bedenklich, weil der mögliche Schaden häufig ein Vielfaches des gezahlten Betrags ausmacht. Nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu, Gesetz Nr. 6098) sind Vereinbarungen unwirksam, die die Haftung für grobes Verschulden und für Vorsatz im Voraus aufheben; eine absolute Obergrenze in Höhe der Entgelte schützt in diesen Fällen also ohnehin nicht. Der Betrag, den Sie im Jahr für ein Werkzeug zahlen, sagt nämlich nichts darüber aus, welchen Schaden eine fehlerhafte Ausgabe dieses Werkzeugs in einem kritischen Prozess anrichten kann.

Die ausgewogene Lösung besteht in gestuften Obergrenzen nach Schadensart: für Themen wie die Verletzung des Datenschutzes, die Verletzung geistigen Eigentums und die Vertraulichkeit gesonderte und höhere Obergrenzen — oder eine Herausnahme aus der Obergrenze überhaupt. Hinzu kommen sollten auf der Anbieterseite eine Berufshaftpflicht- oder Cyberversicherung und für kritische Entscheidungen eine Schwelle für die menschliche Freigabe (human-in-the-loop). Außerdem ist die Freistellungszusage der Anbieterseite für geistiges Eigentum (IP-Indemnity) im Vertrag gesondert abzusichern. Eine Obergrenze ist damit kein einzelner Zahlenwert, den man annimmt oder ablehnt, sondern eine Architektur, die dem tatsächlichen Schadensbild folgt.

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