FAQ · Investitionsschutz und Schiedsverfahren

Wie nutzen wir das Netz der bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) der Türkei?

Der Schlüssel zur Nutzung bilateraler Investitionsschutzabkommen liegt in der Frage, über eine Gesellschaft welchen Landes die Investition getätigt wird – denn welches Abkommen anwendbar is…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Investitionsschutz und Schiedsverfahren
Kurze Antwort

Welches Abkommen anwendbar ist, hängt davon ab, über eine Gesellschaft welchen Landes die Investition getätigt wird. Eine Abkommensprüfung beim Aufbau der Struktur stärkt den Schutz, ohne etwas zu kosten.

Der Schlüssel zur Nutzung bilateraler Investitionsschutzabkommen liegt in der Frage, über eine Gesellschaft welchen Landes die Investition getätigt wird – denn welches Abkommen anwendbar ist, bestimmt die „Staatszugehörigkeit“ der Investorin oder des Investors. Die Türkei hat mit einer großen Zahl von Staaten bilaterale Investitionsschutzabkommen (BIT) geschlossen; diese Abkommen enthalten in der Regel Garantien wie die gerechte und billige Behandlung, die Entschädigung im Enteignungsfall und den freien Transfer der Erträge sowie einen Mechanismus zur Streitbeilegung (Investitionsschiedsverfahren).

Deshalb kann es den Schutz erheblich stärken, die Investition schon beim Aufbau der Struktur über eine Jurisdiktion zu führen, deren Abkommen mit dem Zielstaat den stärksten Schutz gewährt. Wichtig ist, dass die Struktur auf einer echten wirtschaftlichen Substanz beruht und nicht bloß auf dem Papier nach „Treaty Shopping“ aussieht; andernfalls wird der Schutz selbst angreifbar. Die Abkommensprüfung gehört deshalb in die Phase, in der die Investition gestaltet wird – und nicht in die Zeit danach.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien
Investitionsschutz und Schiedsverfahren

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.