FAQ · Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition

Was passiert, wenn wir die Immobilie vor Ablauf der drei Jahre verkaufen?

Ein Verkauf entgegen der dreijährigen Haltezusage lässt das Risiko entstehen, die erworbene türkische Staatsangehörigkeit zu verlieren oder ihre Verleihung zurückgenommen zu sehen. Die Vors…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition
Kurze Antwort

Ein Verstoß gegen die Zusage lässt das Risiko einer Rücknahme der Staatsangehörigkeit entstehen. Während der Vermerkfrist darf nicht übertragen werden; Ausnahmefälle (Erbfolge usw.) sind gesondert zu beurteilen.

Ein Verkauf entgegen der dreijährigen Haltezusage lässt das Risiko entstehen, die erworbene türkische Staatsangehörigkeit zu verlieren oder ihre Verleihung zurückgenommen zu sehen. Die Vorschriften zur Durchführung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangen bei der Staatsangehörigkeit durch Investition — etwa beim Immobilienerwerb — einen Vermerk (eine Zusage) im türkischen Grundbuch (tapu), wonach der Gegenstand drei Jahre lang nicht übertragen wird (Stand: Juli 2026); eine Übertragung vor Ablauf dieser Vermerkfrist entzieht dem Antrag seine Grundlage.

Während der Vermerkfrist sind deshalb Verkauf, Schenkung und ähnliche Übertragungen zu unterlassen. Nicht willentliche Übergänge wie die Erbfolge und Zwangslagen sind gesondert und sorgfältig zu beurteilen; in solchen Ausnahmefällen sind Art und Folgen des Vorgangs vorab zu analysieren. Zu beachten ist außerdem, dass die Entscheidung über die Staatsangehörigkeit sowohl bei einem Verstoß gegen die Zusage als auch bei von Anfang an unvollständigen oder irreführenden Angaben zurückgenommen werden kann. Kurz: Die drei Jahre sind eine rechtliche Bedingung der Investition, keine unternehmerische Präferenz.

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