FAQ · Schwerpunkte

Wir wollen die Beziehung zu einem langjährigen Vertragshändler beenden – worin liegt das Risiko?

Die größten Risiken sind eine zu kurze Kündigungsfrist und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, der Ausgleichsanspruch. Nach deutschem Recht kann der Ausgleichsanspruch der Handelsvertretun…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schwerpunkte
Kurze Antwort

Die größten Risiken sind eine zu kurze Kündigungsfrist und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, der Ausgleichsanspruch. Nach deutschem Recht kann der Ausgleichsanspruch der Handelsvertretung (§ 89b HGB) nach ständiger Rechtsprechung entsprechend auf den Vertragshändler angewandt werden, wenn dieser wie eine Handelsvertretung in die Absatzorganisation eingegliedert und zur Überlassung des Kundenstamms verpflichtet ist; das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) kennt in Art. 122 eine Parallele, die nach ihrem letzten Absatz auch auf Alleinvertriebsverhältnisse anzuwenden ist. Die Beendigungsstrategie bauen wir aus Fristen, Gründen und Dokumentation auf und machen die Kosten planbar: Die Bewertung nach deutschem Recht übernimmt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die türkische Seite der Akte bearbeitet Köksal in Istanbul.

Die größten Risiken sind eine zu kurze Kündigungsfrist und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, der Ausgleichsanspruch. Nach deutschem Recht kann der Ausgleichsanspruch der Handelsvertretung (§ 89b HGB) nach ständiger Rechtsprechung entsprechend auf den Vertragshändler angewandt werden, wenn dieser wie eine Handelsvertretung in die Absatzorganisation eingegliedert und zur Überlassung des Kundenstamms verpflichtet ist; das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102) kennt in Art. 122 eine Parallele, die nach ihrem letzten Absatz auch auf Alleinvertriebsverhältnisse anzuwenden ist. Die Beendigungsstrategie bauen wir aus Fristen, Gründen und Dokumentation auf und machen die Kosten planbar: Die Bewertung nach deutschem Recht übernimmt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die türkische Seite der Akte bearbeitet Köksal in Istanbul.

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Zugehörige Fragen

Werden die im Gesetz nach der Größe des Betriebs festgelegten Zahlen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat überschritten, greift nach türkischem Recht (İş Kanunu, Arbeitsgesetz Nr. 4857) das Verfahren der Massenentlassung (toplu işçi çıkarma) mit seinen Anzeigen und Wartefristen. Eine Restrukturierung planen wir so, dass sie diesem Verfahren entspricht und das Prozessrisiko vor türkischen Gerichten klein bleibt.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Bei richtiger Gestaltung weitgehend ja; Aufhebungsverträge (ikale), die keinen angemessenen Vorteil gewähren oder unter Druck unterzeichnet werden, können jedoch als unwirksam angesehen werden. Wir stellen das Aufhebungspaket nach den Maßstäben zusammen, die die türkische Rechtsprechung verlangt.

Schwerpunkte

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.