Kurze Antwort
Im Vertrag kann eine Rechtswahl getroffen werden; die zwingenden Regeln des deutschen Marktes – Ausgleichsanspruch, Kartellrecht – bleiben jedoch meist anwendbar. Rechtswahl sowie Gerichtsstands- beziehungsweise Schiedsklausel gestalten wir mit Blick darauf, ob sich ein Titel am Ende auch vollstrecken lässt; wie weit die zwingenden Regeln des deutschen Rechts im Einzelfall durchgreifen, prüft dabei unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Im Vertrag kann eine Rechtswahl getroffen werden; die zwingenden Regeln des deutschen Marktes – Ausgleichsanspruch, Kartellrecht – bleiben jedoch meist anwendbar. Rechtswahl sowie Gerichtsstands- beziehungsweise Schiedsklausel gestalten wir mit Blick darauf, ob sich ein Titel am Ende auch vollstrecken lässt; wie weit die zwingenden Regeln des deutschen Rechts im Einzelfall durchgreifen, prüft dabei unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
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