Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 € (bei der Gründung ist mindestens die Hälfte einzuzahlen); erforderlich sind die notarielle Beurkundung der Gründung und die Eintragung in das Handelsregister. Als Alternative kommt die kapitalschwächere UG (haftungsbeschränkt) in Betracht. Welche Form zu Ihrem Ziel passt, wählen wir gemeinsam mit Ihnen aus; die Prüfung nach deutschem Recht verantwortet dabei unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die türkische Seite der Akte bearbeitet Köksal in Istanbul.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.