Kurze Antwort
Dann greifen die vertraglichen Anzeigefristen, die Haftungsobergrenzen und die Escrow-Regelung; entscheidend ist, den Anspruch rechtzeitig und formgerecht anzumelden. Wir haben Praxis darin, solche Ansprüche auf beiden Seiten des Tisches zu betreuen — auf der Käufer- wie auf der Verkäuferseite.
Dann greifen die vertraglichen Anzeigefristen, die Haftungsobergrenzen und die Escrow-Regelung; entscheidend ist, den Anspruch rechtzeitig und formgerecht anzumelden. Wir haben Praxis darin, solche Ansprüche auf beiden Seiten des Tisches zu betreuen — auf der Käufer- wie auf der Verkäuferseite.
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