Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein schneller und kostengünstiger Einstieg; wird Widerspruch eingelegt, geht die Sache in das streitige Verfahren über. Auch rechtskräftige türkische Urteile lassen sich in Deutschland vollstrecken, wenn die Voraussetzungen des § 328 ZPO erfüllt sind — die Gegenseitigkeit zwischen der Türkei und Deutschland wird im Allgemeinen anerkannt. Die Verfahren in Deutschland führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); mit unserem Team in Berlin und Istanbul steuern wir den Einzug in beiden Ländern aus einer Hand.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.