Kurze Antwort
Die deutsche Mahnung und das gerichtliche Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) führen bei den meisten Forderungen schon ohne Klage zum Ergebnis; wo es nötig wird, folgen Klage und Zwangsvollstreckung. Die Schritte in Deutschland führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); unser Deutschland-Desk koordiniert die Akte von Anfang bis Ende und berichtet der türkischen Zentrale in ihrer eigenen Sprache.
Die deutsche Mahnung und das gerichtliche Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) führen bei den meisten Forderungen schon ohne Klage zum Ergebnis; wo es nötig wird, folgen Klage und Zwangsvollstreckung. Die Schritte in Deutschland führt unsere in Deutschland zugelassene Partnerkanzlei activelaw (Hannover); unser Deutschland-Desk koordiniert die Akte von Anfang bis Ende und berichtet der türkischen Zentrale in ihrer eigenen Sprache.
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