Dann greifen das Erb- und das Steuerrecht beider Länder ineinander; eine falsche Gestaltung erzeugt Doppelbesteuerung und Verfügungen, die ins Leere gehen. Wir entwerfen den Plan mit unserem Team in Berlin und Istanbul so, dass er in beiden Rechtsordnungen trägt: Die türkische Seite bearbeitet Köksal, die deutsche unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Der entscheidende Punkt ist, welches Erbrecht überhaupt zur Anwendung kommt: Nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) unterliegt der Nachlass eines Familienmitglieds mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland häufig deutschem Recht, und sowohl das türkische als auch das deutsche Recht kennen den Schutz eines Pflichtteils (türkisch: saklı pay). Deshalb bauen wir Übergabe und Testament so auf, dass der Pflichtteil in keinem der beiden Länder verletzt wird und Doppelbesteuerung gar nicht erst entsteht.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.