Kurze Antwort
Sowohl das türkische Datenschutzgesetz (KVKK) als auch die DSGVO verlangen, dass eine Verletzung binnen kurzer Frist der Aufsichtsbehörde gemeldet wird; die Verzögerung ist für sich genommen ein Sanktionsgrund. Mit einem vorbereiteten Reaktionsplan laufen Feststellung, Eindämmung, Meldung und Kommunikation der Reihe nach ab — und nicht in Panik.
Sowohl das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) als auch die DSGVO verlangen, dass eine Verletzung binnen kurzer Frist der Aufsichtsbehörde gemeldet wird; die Verzögerung ist für sich genommen ein Sanktionsgrund. Mit einem vorbereiteten Reaktionsplan laufen Feststellung, Eindämmung, Meldung und Kommunikation der Reihe nach ab — und nicht in Panik.
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