Nach türkischem Recht steht die sichere elektronische Signatur — geregelt im Gesetz Nr. 5070 über die elektronische Signatur (Elektronik İmza Kanunu) — der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleich; einzelne Geschäfte sind davon jedoch ausgenommen (etwa bestimmte Sicherheiten- und Verbrauchergeschäfte). Wir kartieren, welche Signaturform in Ihren Abläufen jeweils genügt, und markieren die riskanten Ausnahmen.
Die mobile Signatur ist eine über die SIM-Karte des Mobiltelefons erzeugte Form der sicheren elektronischen Signatur; sie ist keine eigene Signaturkategorie und hat dieselbe Rechtsfolge wie die handschriftliche Unterschrift. Die handschriftliche Unterschrift wiederum ist die eigenhändige Unterschrift auf einem körperlichen Dokument. In der Praxis ist die mobile Signatur die bequeme Alternative, weil sie dieselbe Wirksamkeit erreicht, ohne dass ein gesondertes Signaturgerät mitgeführt werden muss.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.