FAQ · Schwerpunkte

Worin unterscheiden sich E-Signatur, mobile Signatur und handschriftliche Unterschrift?

Nach türkischem Recht steht die sichere elektronische Signatur — geregelt im Gesetz Nr. 5070 über die elektronische Signatur (Elektronik İmza Kanunu) — der handschriftlichen Unterschrift ge…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schwerpunkte
Kurze Antwort

Nach türkischem Recht steht die sichere elektronische Signatur — geregelt im Gesetz Nr. 5070 über die elektronische Signatur (Elektronik İmza Kanunu) — der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleich; einzelne Geschäfte sind davon jedoch ausgenommen (etwa bestimmte Sicherheiten- und Verbrauchergeschäfte). Wir kartieren, welche Signaturform in Ihren Abläufen jeweils genügt, und markieren die riskanten Ausnahmen.

Nach türkischem Recht steht die sichere elektronische Signatur — geregelt im Gesetz Nr. 5070 über die elektronische Signatur (Elektronik İmza Kanunu) — der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleich; einzelne Geschäfte sind davon jedoch ausgenommen (etwa bestimmte Sicherheiten- und Verbrauchergeschäfte). Wir kartieren, welche Signaturform in Ihren Abläufen jeweils genügt, und markieren die riskanten Ausnahmen.

Die mobile Signatur ist eine über die SIM-Karte des Mobiltelefons erzeugte Form der sicheren elektronischen Signatur; sie ist keine eigene Signaturkategorie und hat dieselbe Rechtsfolge wie die handschriftliche Unterschrift. Die handschriftliche Unterschrift wiederum ist die eigenhändige Unterschrift auf einem körperlichen Dokument. In der Praxis ist die mobile Signatur die bequeme Alternative, weil sie dieselbe Wirksamkeit erreicht, ohne dass ein gesondertes Signaturgerät mitgeführt werden muss.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
KategorienSchwerpunkte

Zugehörige Fragen

Werden die im Gesetz nach der Größe des Betriebs festgelegten Zahlen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat überschritten, greift nach türkischem Recht (İş Kanunu, Arbeitsgesetz Nr. 4857) das Verfahren der Massenentlassung (toplu işçi çıkarma) mit seinen Anzeigen und Wartefristen. Eine Restrukturierung planen wir so, dass sie diesem Verfahren entspricht und das Prozessrisiko vor türkischen Gerichten klein bleibt.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Bei richtiger Gestaltung weitgehend ja; Aufhebungsverträge (ikale), die keinen angemessenen Vorteil gewähren oder unter Druck unterzeichnet werden, können jedoch als unwirksam angesehen werden. Wir stellen das Aufhebungspaket nach den Maßstäben zusammen, die die türkische Rechtsprechung verlangt.

Schwerpunkte

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.