Kurze Antwort
Seit Januar 2025 behalten die Marktplätze in der Türkei von den Zahlungen an ihre Verkäufer 1 % Quellensteuer ein (auf den Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer und ohne Abzug der Provision). Das ist keine endgültige Steuer, sondern eine anrechenbare Vorauszahlung nach türkischem Steuerrecht — sie wirkt sich jedoch auf Liquidität und Preisgestaltung aus; Befreiungen und die Anrechnung sind nach Ihrem Verkäufertyp zu planen.
Seit Januar 2025 behalten die Marktplätze in der Türkei von den Zahlungen an ihre Verkäufer 1 % Quellensteuer ein (auf den Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer und ohne Abzug der Provision). Das ist keine endgültige Steuer, sondern eine anrechenbare Vorauszahlung nach türkischem Steuerrecht — sie wirkt sich jedoch auf Liquidität und Preisgestaltung aus; Befreiungen und die Anrechnung sind nach Ihrem Verkäufertyp zu planen.
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