Kurze Antwort
Beim Fernverkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der EU greift der One-Stop-Shop (OSS), sobald die EU-weite Jahresschwelle überschritten ist; bei Sendungen von außerhalb der EU mit geringem Wert – bis 150 Euro – kommt der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ins Spiel. Beim Verkauf über Marktplätze übernimmt die Umsatzsteuer meist die Plattform. Die richtige Registrierung und Erklärungsordnung bauen wir gemeinsam mit unserem Steuerteam auf.
Beim Fernverkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der EU greift der One-Stop-Shop (OSS), sobald die EU-weite Jahresschwelle überschritten ist; bei Sendungen von außerhalb der EU mit geringem Wert – bis 150 Euro – kommt der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ins Spiel. Beim Verkauf über Marktplätze übernimmt die Umsatzsteuer meist die Plattform. Die richtige Registrierung und Erklärungsordnung bauen wir gemeinsam mit unserem Steuerteam auf.
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