Kurze Antwort
Zuerst über das interne Widerspruchsverfahren der Plattform, erforderlichenfalls gestützt auf die P2B-Verordnung, mit geordneter Begründung und Beweisführung; das EU-Recht verpflichtet die Plattformen, eine Begründung zu geben und einen Beschwerdeweg zu eröffnen. Parallel bauen wir einen Übergangsplan auf, der das Bestands- und Umsatzrisiko steuert, und dokumentieren die Korrespondenz mit Blick auf ein mögliches Verfahren.
Zuerst über das interne Widerspruchsverfahren der Plattform, erforderlichenfalls gestützt auf die P2B-Verordnung, mit geordneter Begründung und Beweisführung; das EU-Recht verpflichtet die Plattformen, eine Begründung zu geben und einen Beschwerdeweg zu eröffnen. Parallel bauen wir einen Übergangsplan auf, der das Bestands- und Umsatzrisiko steuert, und dokumentieren die Korrespondenz mit Blick auf ein mögliches Verfahren.
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