Kurze Antwort
Grundsätzlich ja; für die in der EU erhobenen Daten müssen jedoch die Übermittlungsgarantien der DSGVO – etwa Standardvertragsklauseln – und das Regime für Auslandsübermittlungen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) zusammen erfüllt sein. Seit der Änderung durch das Gesetz Nr. 7499 verlangt die türkische Seite den Abschluss eines Standardvertrags und dessen Anzeige bei der türkischen Datenschutzbehörde binnen fünf Werktagen. Ihre Datenarchitektur bauen wir mit einem einzigen Vertragsset auf, das beiden Regelwerken genügt.
Grundsätzlich ja; für die in der EU erhobenen Daten müssen jedoch die Übermittlungsgarantien der DSGVO – etwa Standardvertragsklauseln – und das Regime für Auslandsübermittlungen des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Gesetz Nr. 6698) zusammen erfüllt sein. Seit der Änderung durch das Gesetz Nr. 7499 verlangt die türkische Seite den Abschluss eines Standardvertrags und dessen Anzeige bei der türkischen Datenschutzbehörde binnen fünf Werktagen. Ihre Datenarchitektur bauen wir mit einem einzigen Vertragsset auf, das beiden Regelwerken genügt.
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