Kurze Antwort
Ist der Bestand wirklich anonym, fällt er aus dem Anwendungsbereich des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) und der DSGVO heraus; das Risiko einer Re-Identifizierung muss aber technisch getestet werden. Die Behauptung, etwas sei „anonym“, ist die Annahme, die am häufigsten zerbricht.
Ist der Bestand wirklich anonym, fällt er aus dem Anwendungsbereich des türkischen Datenschutzgesetzes (KVKK, Nr. 6698) und der DSGVO heraus; das Risiko einer Re-Identifizierung muss aber technisch getestet werden. Die Behauptung, etwas sei „anonym“, ist die Annahme, die am häufigsten zerbricht.
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