Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) greift gestuft über die großen Unternehmen auf die Lieferkette durch; auch wenn Sie nicht unmittelbar in ihren Anwendungsbereich fallen, werden Ihnen Ihre Kundenunternehmen in der EU ihre Pflichten vertraglich weiterreichen. Wir verfolgen den Zeitplan und planen die Vorbereitung in der Reihenfolge der Dringlichkeit.
Konkret: Die Anwendung der Richtlinie ist nach Unternehmensgröße gestuft und wurde durch die jüngste Omnibus- beziehungsweise „Stop-the-clock“-Regelung ein Stück weit nach hinten verschoben; die unmittelbare Pflicht erreicht die meisten Zulieferunternehmen deshalb nicht über das Gesetz, sondern zuerst über die Vertragsbedingungen der großen Abnehmer. Statt abzuwarten, ist es deshalb der wirksamste Weg, die für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgebaute Struktur von vornherein so anzulegen, dass sie sich auf die Kapitel der CSDDD erweitern lässt.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.