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Wann und wie wird uns die CSDDD treffen?

Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) greift gestuft über die großen Unternehmen auf die Lieferkette durch; auch wenn Sie nicht unmittelbar in ihren Anwendungsbereich fallen, werden I…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schwerpunkte
Kurze Antwort

Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) greift gestuft über die großen Unternehmen auf die Lieferkette durch; auch wenn Sie nicht unmittelbar in ihren Anwendungsbereich fallen, werden Ihnen Ihre Kundenunternehmen in der EU ihre Pflichten vertraglich weiterreichen. Wir verfolgen den Zeitplan und planen die Vorbereitung in der Reihenfolge der Dringlichkeit.

Die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) greift gestuft über die großen Unternehmen auf die Lieferkette durch; auch wenn Sie nicht unmittelbar in ihren Anwendungsbereich fallen, werden Ihnen Ihre Kundenunternehmen in der EU ihre Pflichten vertraglich weiterreichen. Wir verfolgen den Zeitplan und planen die Vorbereitung in der Reihenfolge der Dringlichkeit.

Konkret: Die Anwendung der Richtlinie ist nach Unternehmensgröße gestuft und wurde durch die jüngste Omnibus- beziehungsweise „Stop-the-clock“-Regelung ein Stück weit nach hinten verschoben; die unmittelbare Pflicht erreicht die meisten Zulieferunternehmen deshalb nicht über das Gesetz, sondern zuerst über die Vertragsbedingungen der großen Abnehmer. Statt abzuwarten, ist es deshalb der wirksamste Weg, die für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgebaute Struktur von vornherein so anzulegen, dass sie sich auf die Kapitel der CSDDD erweitern lässt.

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Zugehörige Fragen

Werden die im Gesetz nach der Größe des Betriebs festgelegten Zahlen innerhalb eines Zeitraums von einem Monat überschritten, greift nach türkischem Recht (İş Kanunu, Arbeitsgesetz Nr. 4857) das Verfahren der Massenentlassung (toplu işçi çıkarma) mit seinen Anzeigen und Wartefristen. Eine Restrukturierung planen wir so, dass sie diesem Verfahren entspricht und das Prozessrisiko vor türkischen Gerichten klein bleibt.

Nicht überprüfbare allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind riskant — in der Türkei aus Sicht des Werberats (Reklam Kurulu) und des Lauterkeitsrechts im türkischen Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102 — TTK), in der EU nach den Regeln für Umweltaussagen, die sich weiter verschärfen. Ihre Marketingaussagen führen wir mit einer Nachweisakte zusammen.

Bei richtiger Gestaltung weitgehend ja; Aufhebungsverträge (ikale), die keinen angemessenen Vorteil gewähren oder unter Druck unterzeichnet werden, können jedoch als unwirksam angesehen werden. Wir stellen das Aufhebungspaket nach den Maßstäben zusammen, die die türkische Rechtsprechung verlangt.

Schwerpunkte

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.