Ja — die Reform von 2023 hat die Wege erweitert, die auf einer ausgeprägten Berufserfahrung aufbauen; für IT-Fachleute ist eine erfahrungsbasierte Blaue Karte EU auch ohne Hochschulabschluss möglich. Über eine Profilanalyse wählen wir den stärksten Weg.
Der konkrete Maßstab lautet: Im IT-Bereich kann eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die innerhalb der letzten sieben Jahre erworben wurde, an die Stelle des Abschlusses treten; die Gehaltsschwelle ist gleichwohl einzuhalten. Diese Erfahrung zu belegen — Referenzschreiben, Projektnachweise, Stellenbeschreibungen — ist das Rückgrat des Antrags, und um dieses Beweispaket herum bauen wir die Akte auf. Die Antragstellung nach deutschem Aufenthaltsrecht führt unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.