Ja: Fernarbeit ist nach dem türkischen Arbeitsgesetz (Nr. 4857) und der dazu ergangenen Verordnung über Fernarbeit (Uzaktan Çalışma Yönetmeliği) schriftlich zu vereinbaren; Aufwendungen, Datensicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Erreichbarkeit sind darin ausdrücklich zu regeln. Die Zusatzprotokolle erstellen wir passend zu Ihrem hybriden Modell.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.