Die Meldung an die Aufsichtsbehörde ist etwas anderes als die Information der Öffentlichkeit: Das türkische Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) und die DSGVO verlangen in bestimmten Fällen zusätzlich die Benachrichtigung der betroffenen Personen. Wir bestimmen den Umfang rechtlich und formulieren den Text der Bekanntgabe so, dass er das Prozessrisiko nicht erhöht.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.