FAQ · Ablehnungsbescheide und Rechtsbehelfe

Wie oft können wir für dieselbe Person eine abgelehnte Arbeitserlaubnis erneut beantragen?

Eine feste Höchstzahl gibt es nicht; für dieselbe Person kann mehr als einmal eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Wiederholte Anträge, deren Begründung nicht verstärkt wurde und die den…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Ablehnungsbescheide und Rechtsbehelfe
Kurze Antwort

Eine zahlenmäßige Grenze gibt es nicht; schwache Wiederholungsanträge verschmutzen jedoch die Aktenhistorie. Jeder Antrag sollte mit neuen Nachweisen gestellt werden, die den Grund der vorangegangenen Ablehnung ausräumen.

Eine feste Höchstzahl gibt es nicht; für dieselbe Person kann mehr als einmal eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Wiederholte Anträge, deren Begründung nicht verstärkt wurde und die denselben Mangel weitertragen, belasten allerdings die Aktenhistorie und erschweren spätere Bewertungen. Richtig ist, jeden neuen Antrag mit Angaben und Unterlagen zu unterlegen, die den konkreten Grund der vorangegangenen Ablehnung ausräumen: fehlende Unterlagen vervollständigen, die Beschäftigungsquote erfüllen, die Kriterien zu Vergütung und Fachkunde stärken oder die Stellenbeschreibung schärfen.

Nach dem türkischen Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte (Uluslararası İşgücü Kanunu) steht gegen Ablehnungsbescheide zudem fristgebunden der Rechtsbehelf (itiraz) offen; manchmal ist er das richtigere Mittel als ein neuer Antrag. Nach jeder Ablehnung gehört deshalb zuerst die Frage an den Anfang, warum abgelehnt wurde und wie sich dieser Grund ausräumen lässt; erneuert werden sollte der Antrag erst mit einer konkreten Verbesserung. Sonst erzeugt die Wiederholung dasselbe Ergebnis.

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