FAQ · Datenübermittlung ins Ausland

Wer erstattet die Anzeige, und was geschieht bei Verspätung?

Die Anzeigepflicht trifft den Verantwortlichen — je nach Konstellation auch den Auftragsverarbeiter. Wird die Frist von fünf Werktagen versäumt, kann das nach dem türkischen Datenschutzgese…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Datenübermittlung ins Ausland
Kurze Antwort

Die Anzeigepflicht trifft den Verantwortlichen — je nach Konstellation auch den Auftragsverarbeiter. Wird die Frist von fünf Werktagen versäumt, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen; wir führen den Terminplan für Unterzeichnung und Anzeige als einen einzigen Vorgang.

Die Anzeigepflicht trifft den Verantwortlichen — je nach Konstellation auch den Auftragsverarbeiter. Wird die Frist von fünf Werktagen versäumt, kann das nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) ein Bußgeld nach sich ziehen; wir führen den Terminplan für die Unterzeichnung und für die Anzeige an die türkische Datenschutzbehörde deshalb als einen einzigen Vorgang.

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