Ein kategorisches Verbot ist riskant; Beschränkungen, die über objektive, qualitätsbezogene Kriterien geformt sind, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen dagegen verteidigen. Im Rahmen des türkischen Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs (Rekabetin Korunması Hakkında Kanun) und der Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen können Regelungen, die den Passivverkauf des Abnehmers über das Internet vollständig verhindern, als Kernbeschränkung (hardcore) gelten und die Freistellung kosten.
Im selektiven Vertrieb lassen sich demgegenüber konkrete Qualitätskriterien einführen, die der Darstellung des Produkts und dem Schutz des Markenimages dienen: das Erscheinungsbild einer autorisierten Verkaufsstelle, der Kundendienst, die Gewähr der Echtheit. Entscheidend ist, dass die Begründung „Marktplatz“ objektiv an das Image der Marke gebunden und gegenüber allen Händlern unterschiedslos angewendet wird. Da der türkische Wettbewerbsrat (Rekabet Kurulu) Beschränkungen des Online-Verkaufs tendenziell strenger beurteilt, ist ein kriterienbasierter Rahmen die sicherere Konstruktion als ein Verbot.
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