FAQ · Vertikalvereinbarungen & Kartellrechts-Compliance

Dürfen wir nicht eingreifen, wenn ein Händler zu sehr niedrigen Preisen verkauft?

Einen Mindestpreis dürfen Sie nicht vorgeben; gestalten lassen sich jedoch legitime Instrumente wie die Preisempfehlung, Kriterien für die Marketingunterstützung und Qualitätsanforderungen…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Vertikalvereinbarungen & Kartellrechts-Compliance
Kurze Antwort

Einen Mindestpreis dürfen Sie nicht vorgeben; gestalten lassen sich jedoch legitime Instrumente wie die Preisempfehlung, Kriterien für die Marketingunterstützung und Qualitätsanforderungen des selektiven Vertriebs. Entscheidend ist, wie das Instrument formuliert ist.

Einen Mindestpreis dürfen Sie nicht vorgeben; gestalten lassen sich jedoch legitime Instrumente wie die Preisempfehlung, Kriterien für die Marketingunterstützung und Qualitätsanforderungen des selektiven Vertriebs. Entscheidend ist, wie das Instrument formuliert ist.

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