FAQ · Datenübermittlung ins Ausland

Ist eine Übermittlung auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung nicht mehr möglich?

Nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) besteht die ausdrückliche Einwilligung unter den Ausnahmen für nur gelegentliche Übermittlungen (arızi hâller) in begrenztem Um…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Datenübermittlung ins Ausland
Kurze Antwort

Unter den Ausnahmen für nur gelegentliche Übermittlungen besteht die ausdrückliche Einwilligung in begrenztem Umfang fort; für Datenflüsse mit Dauercharakter ist dagegen eine geeignete Garantie (etwa der Standardvertrag) maßgeblich. Ältere, allein auf die Einwilligung…

Nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698) besteht die ausdrückliche Einwilligung unter den Ausnahmen für nur gelegentliche Übermittlungen (arızi hâller) in begrenztem Umfang fort; für Datenflüsse mit Dauercharakter ist dagegen eine geeignete Garantie — etwa der vom Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten veröffentlichte Standardvertrag — der maßgebliche Weg. Ältere Gestaltungen, die allein auf der Einwilligung aufsetzen, gehören deshalb überprüft.

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