FAQ · Strafanzeige & Nebenklage

Sollen wir das Angebot zum Ausgleich (uzlaştırma) annehmen?

Das hängt von der Sicherheit der Zahlung, vom Betrag und von den Vertraulichkeitsbedingungen ab: Manchmal ist es der schnellste Weg zur Beitreibung, manchmal schwächt es die Abschreckung. E…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Strafanzeige & Nebenklage
Kurze Antwort

Das hängt von der Sicherheit der Zahlung, vom Betrag und von den Vertraulichkeitsbedingungen ab: Manchmal ist es der schnellste Weg zur Beitreibung, manchmal schwächt es die Abschreckung. Entschieden wird nach der Arithmetik der konkreten Angebote.

Das hängt von der Sicherheit der Zahlung, vom Betrag und von den Vertraulichkeitsbedingungen ab: Manchmal ist es der schnellste Weg zur Beitreibung, manchmal schwächt es die Abschreckung. Entschieden wird nach der Arithmetik der konkreten Angebote.

Wer den Mechanismus kennt, entscheidet klarer: Kommt der Ausgleich zustande — uzlaştırma nach Art. 253 der türkischen Strafprozessordnung (Ceza Muhakemesi Kanunu, Gesetz Nr. 5271), das funktionale Gegenstück zum deutschen Täter-Opfer-Ausgleich — und wird die vereinbarte Leistung erbracht, wird das Verfahren eingestellt; bleibt die Leistung aus, wird die Ermittlung oder die Anklage dort fortgesetzt, wo sie stehen geblieben ist. Eine gut gebaute Leistungsvereinbarung mit Sicherheit schützt also die Beitreibung und den Druck zugleich. Genau mit dieser Absicherung formulieren wir den Text.

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