Ja — im selben Antrag kann der Gesamtwert mehrerer Immobilien die Schwelle erreichen; die dreijährige Veräußerungssperre wird bei jeder von ihnen im türkischen Grundbuch (tapu) vermerkt. Die Summe der Wertgutachten und die Zahlungsnachweise müssen dabei zueinander passen. Maßgeblich sind die Vorschriften zur Durchführung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetz Nr. 5901); Wertgutachten, Zahlungswege und Grundbucheinträge prüfen wir deshalb vor der Antragstellung im Zusammenhang.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.