FAQ · Schutzrechtsanalyse vor der Messe

Bietet eine Schutzrechtsrecherche vor der Messe hundertprozentige Sicherheit?

Nein; keine Recherche kann eine hundertprozentige Sicherheit geben. Die Schutzrechtsregister zeigen nur eine Momentaufnahme: Noch nicht veröffentlichte Patentanmeldungen (die 18-monatige Ge…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Schutzrechtsanalyse vor der Messe
Kurze Antwort

Nein — nicht eingetragene Rechte und unveröffentlichte Anmeldungen können verborgen bleiben. Ziel ist nicht, das Risiko auf null zu bringen, sondern die bekannten und auffindbaren Risiken beherrschbar zu machen.

Nein; keine Recherche kann eine hundertprozentige Sicherheit geben. Die Schutzrechtsregister zeigen nur eine Momentaufnahme: Noch nicht veröffentlichte Patentanmeldungen (die 18-monatige Geheimhaltungsfrist), nicht eingetragene, aber gleichwohl geschützte Rechte und Parallelanmeldungen in anderen Ländern können in der Recherche unsichtbar bleiben. Ziel der Recherche ist deshalb nicht, das Risiko auf null zu bringen, sondern die bekannten und auffindbaren Risiken sichtbar und beherrschbar zu machen.

Wird eine Kollision mit einem Recht nach dem türkischen Gesetz über gewerbliche Schutzrechte (Sınai Mülkiyet Kanunu, Gesetz Nr. 6769) früh erkannt, lassen sich Optionen wie eine Änderung des Produkts, der Erwerb einer Lizenz oder eine Umgestaltung des Standes noch vor der Messe abwägen. Das Ergebnis der Recherche ist anschließend durch eine vertragliche Verteilung der Verantwortung und, wo es passt, durch eine Versicherung zu ergänzen. So geht man nicht mit einer Überraschung auf die Messe, sondern mit einem vorher bekannten und eingepreisten Risiko.

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