Ja; die Schutzrechtsanalyse vor der Messe ist auch für OEM-Hersteller erforderlich, denn Risiken aus Patenten, Gebrauchsmustern und Designs folgen dem Produkt, nicht der Marke. Dass Sie ein Produkt unter der Marke eines anderen Unternehmens fertigen, bedeutet nicht, dass dieses Produkt keine Rechte Dritter nach dem türkischen Gesetz über gewerbliche Schutzrechte (Sınai Mülkiyet Kanunu, Gesetz Nr. 6769) verletzt.
Fällt ein auf der Messe gezeigtes Muster, eine technische Lösung oder ein Design unter ein fremdes eingetragenes Schutzrecht, können sich einstweilige Verfügung, Beschlagnahme am Stand und Schadensersatzforderungen unmittelbar gegen Sie richten. Deshalb sind die auszustellenden Produkte einer Patent- und Designrecherche zu unterziehen, und die Verteilung der Verantwortung ist in Ihrem Kundenvertrag (OEM-Auftrag) ausdrücklich zu regeln. Die Klauseln zu Freistellung, Rückruf und Verteidigungspflicht bestimmen, wie die Parteien stehen, sobald der Verletzungsvorwurf erhoben wird.
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