Für quelloffene Modelle gelten bestimmte Ausnahmen, sie sind aber begrenzt — besonders an der Schwelle zum systemischen Risiko. Solange Ihre Art der Nutzung und Ihre Verbreitung nicht analysiert sind, sollte keine Ausnahme unterstellt werden.
Ziehen wir die Grenze scharf: Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act) nimmt quelloffene Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck von einem Teil der Anbieterpflichten aus; außerhalb dieser Ausnahme bleiben jedoch Modelle mit systemischem Risiko sowie die Pflicht, das Urheberrecht der EU einzuhalten und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten zu veröffentlichen. Setzen Sie das Modell zudem in Ihrem eigenen Produkt ein, entstehen für Sie als Betreiber gesonderte Pflichten. Die Lizenz allein sagt daher wenig; entscheidend ist, was Sie mit dem Modell tatsächlich tun und wie Sie es weitergeben.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.