Mit begrenzten Mitteln — über das türkische Recht des unlauteren Wettbewerbs — ist es möglich, aber schwach. Der erste Schritt ist die Anmeldestrategie: rasch anmelden und dabei Ihre Nachweise für die Priorität der Benutzung sichern.
Zwei Grundlagen können den Unterschied machen: Ist Ihre Marke in der Türkei notorisch bekannt, kann Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft auch ohne Eintragung Schutz gewähren; und die wahre Rechtsinhaberschaft zusammen mit der Priorität der Benutzung ist die Grundlage einer Nichtigkeitsklage gegen eine bösgläubig erwirkte Eintragung. Der sicherste Boden bleibt gleichwohl Ihre eigene Eintragung — schieben Sie die Anmeldung nicht auf.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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