FAQ · Bekämpfung von Produktpiraterie

Unsere Marke ist in der Türkei nicht eingetragen — können wir trotzdem gegen Fälschungen vorgehen?

Mit begrenzten Mitteln — über das türkische Recht des unlauteren Wettbewerbs — ist es möglich, aber schwach. Der erste Schritt ist die Anmeldestrategie: rasch anmelden und dabei Ihre Nachwe…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Bekämpfung von Produktpiraterie
Kurze Antwort

Mit begrenzten Mitteln — über das türkische Recht des unlauteren Wettbewerbs — ist es möglich, aber schwach. Der erste Schritt ist die Anmeldestrategie: rasch anmelden und dabei Ihre Nachweise für die Priorität der Benutzung sichern.

Mit begrenzten Mitteln — über das türkische Recht des unlauteren Wettbewerbs — ist es möglich, aber schwach. Der erste Schritt ist die Anmeldestrategie: rasch anmelden und dabei Ihre Nachweise für die Priorität der Benutzung sichern.

Zwei Grundlagen können den Unterschied machen: Ist Ihre Marke in der Türkei notorisch bekannt, kann Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft auch ohne Eintragung Schutz gewähren; und die wahre Rechtsinhaberschaft zusammen mit der Priorität der Benutzung ist die Grundlage einer Nichtigkeitsklage gegen eine bösgläubig erwirkte Eintragung. Der sicherste Boden bleibt gleichwohl Ihre eigene Eintragung — schieben Sie die Anmeldung nicht auf.

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