Kurze Antwort
In der EU verpflichten der DSA und die P2B-Verordnung die Plattformen dazu, ihre Entscheidungen zu begründen und einen Weg zum Widerspruch zu eröffnen. Bleibt eine Beschränkung ohne Begründung, werden diese Rechte schriftlich geltend gemacht und nötigenfalls auf die förmlichen Wege gebracht.
In der EU verpflichten der Digital Services Act (DSA) und die P2B-Verordnung die Plattformen dazu, ihre Entscheidungen zu begründen und einen Weg zum Widerspruch zu eröffnen. Bleibt eine Beschränkung ohne Begründung, werden diese Rechte schriftlich geltend gemacht und, wo es nötig wird, auf die förmlichen Wege gebracht.
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