FAQ · Marktplatz- und Plattform-Compliance

Die Plattform nennt keine Gründe; welche Rechte haben wir?

In der EU verpflichten der Digital Services Act (DSA) und die P2B-Verordnung die Plattformen dazu, ihre Entscheidungen zu begründen und einen Weg zum Widerspruch zu eröffnen. Bleibt eine Be…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Marktplatz- und Plattform-Compliance
Kurze Antwort

In der EU verpflichten der DSA und die P2B-Verordnung die Plattformen dazu, ihre Entscheidungen zu begründen und einen Weg zum Widerspruch zu eröffnen. Bleibt eine Beschränkung ohne Begründung, werden diese Rechte schriftlich geltend gemacht und nötigenfalls auf die förmlichen Wege gebracht.

In der EU verpflichten der Digital Services Act (DSA) und die P2B-Verordnung die Plattformen dazu, ihre Entscheidungen zu begründen und einen Weg zum Widerspruch zu eröffnen. Bleibt eine Beschränkung ohne Begründung, werden diese Rechte schriftlich geltend gemacht und, wo es nötig wird, auf die förmlichen Wege gebracht.

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