FAQ · Analyse der Organhaftung

Ich sitze im Verwaltungsrat, mische mich aber nicht in das operative Geschäft ein — hafte ich trotzdem?

Das können Sie. Die aus der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat folgende Überwachungs- und Sorgfaltspflicht besteht fort, auch wenn Sie sich tatsächlich nicht in das operative Geschäft einmisc…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Analyse der Organhaftung
Kurze Antwort

Das können Sie — die Überwachungspflicht lässt sich nicht übertragen. Regelmäßige Berichterstattung, festgehaltene Nachfragen und, wo nötig, ein Widerspruchsvermerk sind die Grundlage Ihrer persönlichen Verteidigung.

Das können Sie. Die aus der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat folgende Überwachungs- und Sorgfaltspflicht besteht fort, auch wenn Sie sich tatsächlich nicht in das operative Geschäft einmischen, und sie lässt sich nicht vollständig übertragen. Das türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, Gesetz Nr. 6102, TTK) regelt die Sorgfalts- und die Treuepflicht der Mitglieder des Verwaltungsrats; eine Aufgabenübertragung — etwa auf ein geschäftsführendes Mitglied (murahhas üye) oder auf die Geschäftsführung — kann die Verantwortung für einzelne Funktionen begrenzen, beseitigt aber nicht die Pflicht, die geeignete Person auszuwählen und die Abläufe zu überwachen.

Deshalb schützt die Verteidigung „ich befasse mich nicht mit dem operativen Geschäft“ für sich genommen nicht. Die Grundlage Ihrer persönlichen Verteidigung sind Dokumente: eine regelmäßige und inhaltlich belastbare Berichterstattung einzufordern, im Gremium Fragen zu stellen und dafür zu sorgen, dass sie ins Protokoll gelangen, erforderlichenfalls einen Widerspruchsvermerk (muhalefet şerhi) zu erklären und ihn formgerecht festhalten zu lassen. Da für öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten — Steuern und Beiträge an die türkische Sozialversicherung — eigene Haftungsregime gelten, kommt es zusätzlich auf eine klare Verteilung von Zuständigkeit und Zeichnungsbefugnis an.

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