FAQ · Analyse der Organhaftung

Wir haben eine D&O-Versicherung — reicht das?

Policen enthalten erhebliche Ausschlüsse bei Vorsatz, bei grobem Verschulden und bei Verwaltungsgeldbußen. Verlassen Sie sich nicht auf den Deckungsumfang, ohne ihn an Ihren tatsächlichen R…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Analyse der Organhaftung
Kurze Antwort

Policen enthalten erhebliche Ausschlüsse bei Vorsatz, bei grobem Verschulden und bei Verwaltungsgeldbußen. Verlassen Sie sich nicht auf den Deckungsumfang, ohne ihn an Ihren tatsächlichen Risikoszenarien zu prüfen.

Policen enthalten erhebliche Ausschlüsse bei Vorsatz, bei grobem Verschulden und bei Verwaltungsgeldbußen. Verlassen Sie sich nicht auf den Deckungsumfang, ohne ihn an Ihren tatsächlichen Risikoszenarien zu prüfen.

Hinzu kommt eine strukturelle Grenze: In vielen Rechtsordnungen lassen sich Geldstrafen und Geldbußen, die an ein persönliches Verschulden anknüpfen, aus Gründen der öffentlichen Ordnung nicht auf eine Versicherung abwälzen; die Police mag die Verteidigungskosten tragen, die Sanktion selbst kann bei der Führungskraft bleiben. Wirklicher Schutz beginnt deshalb neben der Police — in der Disziplin, mit der Entscheidungen getroffen und dokumentiert werden.

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