FAQ · Datenübermittlung ins Ausland

Unsere Muttergesellschaft in Deutschland hat SCC unterzeichnet; genügt das auch für das KVKK?

Nein — die beiden Regime arbeiten mit getrennten Instrumenten. Die EU-Seite wird über die Standardvertragsklauseln der DSGVO (SCC) abgesichert, die türkische Seite über den Standardvertrag…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Datenübermittlung ins Ausland
Kurze Antwort

Nein — die beiden Regime arbeiten mit getrennten Instrumenten. Die EU-Seite wird über die Standardvertragsklauseln der DSGVO (SCC) abgesichert, die türkische Seite über den KVKK-Standardvertrag; wir setzen beide als ein einziges, widerspruchsfreies Paket auf.

Nein — die beiden Regime arbeiten mit getrennten Instrumenten. Die EU-Seite wird über die Standardvertragsklauseln der DSGVO (SCC) abgesichert, die türkische Seite über den Standardvertrag nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Gesetz Nr. 6698); wir setzen beide als ein einziges, widerspruchsfreies Paket auf.

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