Typische Lücken: die Vertretung in der Union (Art. 27 DSGVO), die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), ein abweichendes Regime für die Meldung von Datenschutzverletzungen und die Instrumente für Drittlandsübermittlungen. Ihre nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) aufgebaute Struktur führen wir durch die Schwelle der DSGVO und schließen nur die Unterschiede.
Auch die Architektur der Rechtsgrundlagen unterscheidet sich, und zwar nicht durch Fehlen: Das türkische Datenschutzgesetz kennt in Art. 5 Abs. 2 lit. f eine eigene Grundlage des berechtigten Interesses, sie ist jedoch enger gefasst — sie steht unter der Bedingung, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden — und wird in der Praxis restriktiver ausgelegt. Das ändert, worauf Marketing, Personalwesen und Analytik gestützt werden. Wir ordnen jede Verarbeitungstätigkeit einer gültigen Rechtsgrundlage der DSGVO neu zu, statt anzunehmen, dass die KVKK-Grundlagen unverändert fortgelten.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.