FAQ · Generative KI und GPAI-Compliance

Müssen wir die Bilder kennzeichnen, die wir mit künstlicher Intelligenz erzeugen?

Bei Bildern, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, greifen in der Regel Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Die KI-Verordnung der E…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Generative KI und GPAI-Compliance
Kurze Antwort

Für synthetische Inhalte, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, gelten Transparenzregeln; besonders bei Inhalten, die reale Personen nachahmen, ist die Kennzeichnung zwingend. Ausnahmen sind eng auszulegen.

Bei Bildern, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, greifen in der Regel Transparenz- und Kennzeichnungspflichten. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act) verlangt, dass synthetische Bilder, Audioinhalte und Videos maschinenlesbar gekennzeichnet werden und dass die Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert werden, dass der Inhalt künstlich erzeugt ist. Besonders bei Inhalten, die reale Personen oder reale Ereignisse nachahmen („Deepfakes“), ist die Offenlegung zwingend; und wenn Sie Inhalte auf dem EU-Markt anbieten, kann diese Pflicht auch Sie erfassen.

Ausnahmen — etwa ein erkennbar künstlerischer oder fiktionaler Zusammenhang — sind eng auszulegen, und es ist darauf zu achten, dass der Inhalt nicht in die Irre führt. In der Türkei kommt eine weitere Haftungsebene hinzu: Das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu, KVKK) sowie die allgemeinen Regeln über das Persönlichkeitsrecht und die unerlaubte Handlung greifen ein, wenn das Bild einer realen Person ohne deren Einwilligung erzeugt wird. In der Praxis empfiehlt sich eine konsistente Kennzeichnungspolitik samt Dokumentation der Inhaltsherkunft (provenance) — angelegt im Erzeugungsprozess selbst und nicht erst danach.

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