Kurze Antwort
Dass die Anbieterseite den Weiterverkaufspreis der Abnehmerseite festlegt (Preisbindung der zweiten Hand, yeniden satış fiyatının tespiti), ist nach türkischem Wettbewerbsrecht (Gesetz Nr. 4054) grundsätzlich ein Verstoß; ein Höchstpreis oder eine unverbindliche Preisempfehlung sind unter bestimmten Voraussetzungen dagegen zulässig. Wir gestalten Ihr Vertriebsmodell so, dass es diese feinen Unterscheidungen beachtet und regelkonform bleibt.
Dass die Anbieterseite den Weiterverkaufspreis der Abnehmerseite festlegt (Preisbindung der zweiten Hand, yeniden satış fiyatının tespiti), ist nach türkischem Wettbewerbsrecht (Gesetz Nr. 4054) grundsätzlich ein Verstoß; ein Höchstpreis oder eine unverbindliche Preisempfehlung sind unter bestimmten Voraussetzungen dagegen zulässig. Wir gestalten Ihr Vertriebsmodell so, dass es diese feinen Unterscheidungen beachtet und regelkonform bleibt.
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