Kurze Antwort
Bei Zusammenschlüssen und Übernahmen, die einen Kontrollwechsel bewirken, ist eine Freigabe erforderlich, wenn die Umsätze der Beteiligten die in der Mitteilung Nr. 2010/4 zum türkischen Gesetz Nr. 4054 festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Wird eine freigabepflichtige Transaktion ohne Freigabe vollzogen, hat das Unwirksamkeit und ein Bußgeld zur Folge. Wir bewerten Ihre Transaktion in einem frühen Stadium und führen die erforderliche Anmeldung durch.
Bei Zusammenschlüssen und Übernahmen, die einen Kontrollwechsel bewirken, ist eine Freigabe erforderlich, wenn die Umsätze der Beteiligten die in der Mitteilung Nr. 2010/4 zum türkischen Gesetz Nr. 4054 festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Wird eine freigabepflichtige Transaktion ohne Freigabe vollzogen, hat das Unwirksamkeit und ein Bußgeld zur Folge. Wir bewerten Ihre Transaktion in einem frühen Stadium und führen die erforderliche Anmeldung durch.
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