Kommerzielle elektronische Nachrichten setzen nach türkischem Recht grundsätzlich eine vorherige Einwilligung voraus, und die Einwilligungen werden über das staatliche Register İYS (İleti Yönetim Sistemi) verwaltet; jede Nachricht muss eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch enthalten. Wir überführen Ihren Einwilligungsbestand in das İYS und richten Formulare und Kampagnenstrecken im Einklang mit dem türkischen E-Handelsgesetz Nr. 6563 und der Verordnung über kommerzielle Kommunikation ein.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.