FAQ · Informationssicherheitsrichtlinien und ISMS-Recht

Wer sollte die Richtlinien des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) unterzeichnen und freigeben?

Es entspricht der Standardpraxis, dass die Richtlinien zur Informationssicherheit auf oberster Ebene vom Leitungsorgan – vom Verwaltungsrat oder von der Geschäftsleitung – freigegeben werde…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Informationssicherheitsrichtlinien und ISMS-Recht
Kurze Antwort

Standard sind die Freigabe durch die Leitung plus ein Nachweis der Unterrichtung der Belegschaft (vorzugsweise elektronische Signatur oder Protokoll). In der Welt von NIS2 hat der Freigabenachweis des Leitungsorgans zusätzlich an Gewicht gewonnen.

Es entspricht der Standardpraxis, dass die Richtlinien zur Informationssicherheit auf oberster Ebene vom Leitungsorgan – vom Verwaltungsrat oder von der Geschäftsleitung – freigegeben werden; daneben ist für jede Person im Unternehmen ein Nachweis über die Unterrichtung und die Annahme der Richtlinie zu führen. Im Rahmen von ISO/IEC 27001 wird erwartet, dass die ISMS-Richtlinie von der obersten Leitung getragen und regelmäßig überprüft wird.

Mit der NIS2-Richtlinie haben in den erfassten Einrichtungen zusätzlich die persönliche Verantwortung des Leitungsorgans für die Billigung und die Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen sowie die Dokumentation des Freigabenachweises an Gewicht gewonnen. In der Praxis sollte die Freigabe durch die oberste Leitung mit einem unterzeichneten Beschluss und die Unterrichtung der Belegschaft vorzugsweise mit einer elektronischen Signatur oder einem Lesebestätigungsprotokoll festgehalten werden. Für rollenbezogene Zusatzverpflichtungen (IT, Personalwesen, Lieferantenzugang) gesonderte Annahmetexte zu verwenden, macht deutlich, bei wem die Verantwortung liegt, und erleichtert den Nachweis in der Prüfung.

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