FAQ · Informationssicherheitsrichtlinien und ISMS-Recht

Dürfen wir die Rechner unserer Beschäftigten überwachen?

Eine verhältnismäßige, angekündigte und zweckgebundene Überwachung ist möglich; eine verdeckte und unbegrenzte Überwachung ist sowohl nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698)…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Informationssicherheitsrichtlinien und ISMS-Recht
Kurze Antwort

Eine verhältnismäßige, angekündigte und zweckgebundene Überwachung ist möglich; eine verdeckte und unbegrenzte Überwachung ist sowohl nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) als auch nach türkischem Arbeitsrecht riskant. Das Trio aus Richtlinie, Informationstext (aydınlatma metni) und technischer Begrenzung ist zwingend.

Eine verhältnismäßige, angekündigte und zweckgebundene Überwachung ist möglich; eine verdeckte und unbegrenzte Überwachung ist sowohl nach dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK, Nr. 6698) als auch nach türkischem Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz Nr. 4857) riskant. Das Trio aus Richtlinie, Informationstext (aydınlatma metni) und technischer Begrenzung ist zwingend.

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