Ja — ein Vollzug ohne Freigabe und die vorzeitige Ausübung von Kontrolle ziehen umsatzbezogene Bußgelder nach sich. Ein Verhaltensleitfaden für die Zwischenphase und ein Clean-Team-Protokoll gehören dem Transaktionsteam vom ersten Tag an in die Hand.
Die Buße ist nicht abstrakt: Das türkische Gesetz Nr. 4054 sieht für eine ohne Freigabe vollzogene Fusion oder Übernahme ein Bußgeld auf der Grundlage des Vorjahresumsatzes der Beteiligten vor; hinzu kommt, dass die Transaktion bis zur Freigabe rechtlich nicht wirksam wird. „Den Vollzug warten lassen“ ist keine Taktik, sondern die Regel selbst — und das Protokoll für die Zwischenphase setzen wir vom ersten Tag an in Kraft.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.