FAQ · GmbH-Gründung in Deutschland

Muss das gesamte Stammkapital sofort eingezahlt werden?

Bei der GmbH müssen bei der Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt sein; für den verbleibenden Teil bleiben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter in der Einlagepflicht. Die Einzahlung…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · GmbH-Gründung in Deutschland
Kurze Antwort

Bei der GmbH müssen bei der Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt sein; für den verbleibenden Teil bleiben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter in der Einlagepflicht. Die Einzahlungsnachweise sind Voraussetzung für die Eintragung.

Bei der GmbH müssen bei der Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt sein; für den verbleibenden Teil bleiben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter in der Einlagepflicht. Die Einzahlungsnachweise sind Voraussetzung für die Eintragung.

Wollen Sie das Kapital nicht sofort binden, gibt es als Alternative die UG (haftungsbeschränkt): Sie wird mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet, doch ist ein Viertel des Jahresüberschusses so lange in eine Rücklage einzustellen, bis 25.000 € erreicht sind — an diesem Punkt kann sie in eine GmbH umgewandelt werden. Für einen Einstieg in der Frühphase ist das eine praktische Brücke; wächst das Volumen, geht man in die vollwertige GmbH über. Welche Form trägt, prüfen wir mit unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die die deutschrechtliche Seite verantwortet.

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