Bei der GmbH müssen bei der Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt sein; für den verbleibenden Teil bleiben die Gesellschafterinnen und Gesellschafter in der Einlagepflicht. Die Einzahlungsnachweise sind Voraussetzung für die Eintragung.
Wollen Sie das Kapital nicht sofort binden, gibt es als Alternative die UG (haftungsbeschränkt): Sie wird mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet, doch ist ein Viertel des Jahresüberschusses so lange in eine Rücklage einzustellen, bis 25.000 € erreicht sind — an diesem Punkt kann sie in eine GmbH umgewandelt werden. Für einen Einstieg in der Frühphase ist das eine praktische Brücke; wächst das Volumen, geht man in die vollwertige GmbH über. Welche Form trägt, prüfen wir mit unserer Partnerkanzlei activelaw (Hannover), die die deutschrechtliche Seite verantwortet.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.