Ja, ein Wohnsitz der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers in Deutschland ist nicht vorgeschrieben; der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann jedoch steuerliche Folgen auslösen, und Banken verlangen eine im Land ansässige Ansprechperson. Die Struktur sollten Steuern und Betrieb gemeinsam bestimmen: Wird die Gesellschaft tatsächlich aus der Türkei geleitet, kann sie auch dort steuerlich ansässig werden. Die türkische Seite dieser Frage bearbeitet Köksal in Istanbul, die deutsche unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
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