Die Schwelle wird jedes Jahr angepasst und liegt in Engpassberufen niedriger; geplant wird deshalb nicht mit einer festen Zahl, sondern mit dem amtlichen Wert des Antragsjahres. Wir empfehlen, das vertraglich vereinbarte Gehalt mit einem sicheren Abstand über der Schwelle anzusetzen.
Für Engpassberufe — etwa Informatik, Ingenieurwesen, Medizin und die Naturwissenschaften — sowie für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt, gilt eine abgesenkte Schwelle. Fallen Sie in eine dieser Gruppen, wird Ihr Planungsspielraum größer. Wir gleichen das Profil mit den amtlichen Listen des Antragsjahres ab und positionieren das Vertragsgehalt auf der sicheren Seite; die Schritte nach deutschem Aufenthaltsrecht und den Kontakt zu den deutschen Behörden verantwortet unsere Partnerkanzlei activelaw (Hannover).
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.