Kurze Antwort
Vollfunktionsfähige Gemeinschaftsunternehmen sind bei der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) anmeldepflichtig, wenn die Schwellen überschritten sind; angerechnet werden dabei die Umsätze der Muttergesellschaften. Auch die Wettbewerbsverbote im JV-Vertrag werden gesondert beurteilt.
Vollfunktionsfähige Gemeinschaftsunternehmen sind bei der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) anmeldepflichtig, wenn die Schwellen überschritten sind; angerechnet werden dabei die Umsätze der Muttergesellschaften. Auch die Wettbewerbsverbote im JV-Vertrag werden gesondert beurteilt.
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