FAQ · Familiennachzug & Familienaufenthaltserlaubnisse

Wann müssen wir die Verlängerung beantragen?

Vor Ablauf der Geltungsdauer, innerhalb des in den Vorschriften vorgesehenen Antragsfensters. Sind die Laufzeiten der Familienangehörigen auseinandergelaufen, sorgt die Angleichung auf eine…

Aktualisiert · Juli 20261 Min. LesezeitKategorie · Familiennachzug & Familienaufenthaltserlaubnisse
Kurze Antwort

Vor Ablauf der Geltungsdauer, innerhalb des in den Vorschriften vorgesehenen Antragsfensters. Sind die Laufzeiten der Familienangehörigen auseinandergelaufen, sorgt die Angleichung auf einen gemeinsamen Kalender dafür, dass es pro Jahr nur eine Verlängerungsrunde gibt.

Vor Ablauf der Geltungsdauer, innerhalb des in den Vorschriften vorgesehenen Antragsfensters. Sind die Laufzeiten der Familienangehörigen auseinandergelaufen, sorgt die Angleichung auf einen gemeinsamen Kalender dafür, dass es pro Jahr nur eine Verlängerungsrunde gibt.

Das konkrete Fenster: Der Verlängerungsantrag kann ab sechzig Tagen vor Ablauf der Erlaubnis und jedenfalls vor deren Ablauf gestellt werden; bei rechtzeitigem Antrag bleibt der Aufenthalt im Land bis zur Ausstellung der neuen Karte rechtmäßig. Die Laufzeiten der Familienangehörigen auf ein einziges Datum zu ziehen bedeutet eine Antragsrunde und eine Nachverfolgung pro Jahr.

Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?

Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.

Kontakt aufnehmen
Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien
Familiennachzug & Familienaufenthaltserlaubnisse

Der richtige Start bedeutet einen planbaren Ablauf.

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss des Mandats: Jeden Schritt planen wir transparent.