Vor Ablauf der Geltungsdauer, innerhalb des in den Vorschriften vorgesehenen Antragsfensters. Sind die Laufzeiten der Familienangehörigen auseinandergelaufen, sorgt die Angleichung auf einen gemeinsamen Kalender dafür, dass es pro Jahr nur eine Verlängerungsrunde gibt.
Das konkrete Fenster: Der Verlängerungsantrag kann ab sechzig Tagen vor Ablauf der Erlaubnis und jedenfalls vor deren Ablauf gestellt werden; bei rechtzeitigem Antrag bleibt der Aufenthalt im Land bis zur Ausstellung der neuen Karte rechtmäßig. Die Laufzeiten der Familienangehörigen auf ein einziges Datum zu ziehen bedeutet eine Antragsrunde und eine Nachverfolgung pro Jahr.
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