Kurze Antwort
Heirats- und Geburtsurkunden sind mit Apostille im Herkunftsland zu beschaffen und mit beglaubigter Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer einzureichen. Eine fehlende Formvoraussetzung ist der häufigste Grund dafür, dass ein Termin verfällt.
Heirats- und Geburtsurkunden sind mit Apostille im Herkunftsland zu beschaffen und mit beglaubigter Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer einzureichen. Eine fehlende Formvoraussetzung ist der häufigste Grund dafür, dass ein Termin verfällt.
Sollen wir dieses Thema auf Ihre Situation übertragen?
Schildern Sie uns Ihren konkreten Sachverhalt in wenigen Sätzen; wir bewerten ihn mit dem richtigen Team.
Kontakt aufnehmen →Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung Ihres konkreten Sachverhalts wenden Sie sich bitte an unser Team.
Kategorien